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D-3 Umgehungen der Netzneutralität unterbinden - Zero-Rating verbieten!

AntragstellerInnen: AK Digitales

Umgehungen der Netzneutralität unterbinden - Zero-Rating verbieten!

Forderung:
Zero-Rating Angebote, also Geschäftspraktiken der Mobilfunk-Betreiber, bei der die Nutzung bestimmter Inhalte nicht auf das Daten-Inklusivvolumen eines Mobilfunkvertrags angerechnet wird, verzerren den diskriminierungsfreien Zugang zum Internet. Sie verletzen nicht nur die Netzneutralität, sondern führen auch zu höheren Mobilfunkpreisen und künstlich verkleinerten Datenvolumen. Sie geben Netzbetreibern die Macht, Nutzer*innen gezielt auf bei ihnen registrierte Angebote wie Apps und Streaming-Dienste zu lenken, was bei nicht-registrierten Inhalten zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil führt.
Wir fordern, dass solche Geschäftspraktiken als Verstöße gegen die Grundsätze der Netzneutralität erkannt und unterbunden werden. Gesetzgeber und Regulierungsbehörden sollen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Datenübertragung im Netz neutral gestaltet und der Zugang zu unserer digitalen Infrastruktur nicht Spielball der Geschäftsmodelle einiger Mobilfunkanbieter wird.

Begründung:

Der Grundsatz der Netzneutralität bezeichnet die Gleichbehandlung von Daten bei der Übertragung im Internet und den diskriminierungsfreien Zugang bei der Nutzung von Netzen. Diejenigen, die den Zugang zur digitalen Infrastruktur verschaffen, sollen nicht bestimmen können, welche Inhalte im Internet gesehen werden und welche nicht. Die Netzneutralität gebietet es daher, dass der gesamte Verkehr im Internet gleich (neutral) behandelt wird, unabhängig von Inhalt, Anwendung, Dienst, Absender oder Empfänger und zwar nach dem sogenannten Best-Effort-Prinzip.

Dieser Grundsatz ist auch gesetzlich bereits in Artikel 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 festgelegt:

(3) Anbieter von Internetzugangsdiensten behandeln den gesamten Verkehr bei der Erbringung von Internetzugangsdiensten gleich, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Störung, sowie unabhängig von Sender und Empfänger, den abgerufenen oder verbreiteten Inhalten, den genutzten oder bereitgestellten Anwendungen oder Diensten oder den verwendeten Endgeräten.

Mobilfunkanbieter wie Telekom und Vodafone versuchen dieses Prinzip jedoch zu umgehen, indem sie im Rahmen von Zero-Rating Systemen zwar Inhalte grundsätzlich gleich schnell durch ihre Netze leiten, allerdings bestimmte Angebote dabei nicht auf das Datenvolumen der Mobilfunkverträge anrechnen. Dadurch wird eine Privilegierung bestimmter Inhalte nicht über die Durchleitung, sondern das Datenvolumen geschaffen. Nutzer*innen werden dazu gedrängt nur die an dem System teilnehmenden Inhalte zu konsumieren.

Die Angebote StreamOn von Telekom und Gigapass von Vodafone sind derzeit noch offen gestaltet. Das bedeutet, alle Inhalteanbieter*innen können mit nur geringen Hürden an den jeweiligen Partnerprogrammen teilnehmen. Aus diesem Grund hatten jüngst die Bundesnetzagentur und die Verwaltungsgerichte diese Zero-Rating Systeme nicht grundsätzlich untersagt, sondern lediglich Vorgaben zum Umgang mit Roaming und der Drosselung von Video-Streams gemacht.

Dennoch sehen wir es kritisch, dass Anbieter digitaler Infrastruktur eine solchen Einfluss auf Inhalte ausüben können und Dienste gezwungen sind an Partnerprogrammen von Mobilfunkbetreibern teilzunehmen, um in den Genuss einer privilegierten Behandlung zu kommen.

Ein Verbot von Zero-Rating Angeboten würde sich zudem positiv auf die derzeit künstlich klein gehaltenen Datenvolumen auswirken. Während in Deutschland teilweise im Jahr 2019 noch 2 bis 4 GB Datenvolumen für rund 40 Euro angeboten werden, sind in anderen europäischen Ländern, in denen keine Zero-Rating-Tarife bestehen, Volumen von 50 bis 100 GB zum gleichen Preis Normalität.

 

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