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G-11 Förderung der Entwicklung und Herstellung kindgerechter Medizinprodukte

AntragstellerInnen: Saarpfalz

Förderung der Entwicklung und Herstellung kindgerechter Medizinprodukte

Mit der Unterzeichnung der UN Kinderrechtskonvention hat die Bundesrepublik „das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“ als Ziel und Maßstab der pädiatrischen Gesundheitsversorgung formuliert (Artikel 24). Als Vertragsstaat hat sich Deutschland verpflichtet „ sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird“.
Säuglinge, Kinder und Jugendliche sind keine „kleinen Erwachsenen“. Aufgrund ihrer Anatomie und Physiologie, die sich stark vom erwachsenen Körper unterscheiden und aufgrund des laufenden psycho-sozialen Entwicklungsprozesses, benötigen wir nicht nur speziell ausgebildete Fachkräfte sondern auch kindgerechte Medizinprodukte, um eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können.
Die pädiatrische Kardiologie am Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg hat im April 2018 einem Säugling den letzten kindgerechten Schrittmacher, den die Abteilung auf Vorrat hatte, implantiert. In ähnlich schwieriger Situation befinden sich alle kinderkardiologischen Zentren in Deutschland. Durch den Mangel an kardiovaskulären Implantaten für Kinder müssen Kinderkardiolog*innen auf Produkte aus der Erwachsenenmedizin zurückgreifen. Dadurch entstehen erhebliche Nachteile und Gefahren für Kinder.
Aus medizinischer Sicht sind viele Medizinprodukte für Erwachsene nicht an die kindliche Anatomie angleichbar. So sind zum Beispiel die Elektroden der Schrittmacher, nicht an den kindlichen Herzmuskel angepasst und durch die Größe der Geräte sind gerade Kleinkinder in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, aber auch die Wahrscheinlichkeit eines körperlichen Traumas steigt mit der Unverhältnismäßigkeit zwischen Körpergröße und Größe des Implantates.
Nur jedes einhundertste Kind in Deutschland kommt mit einem angeborenen Herzfehler zur Welt. Und nur eine kleine Minderheit benötigt im frühen Kindesalter einen Schrittmacher. Der Markt für kindliche Medizinprodukte ist für Unternehmen aufgrund der geringen Anzahl an Kunden zu unattraktiv und nicht profitabel. Jedoch ist es ethisch nicht vertretbar, dass aufgrund des marktkapitalistischen Profitdenkens dieser Gruppe altersgerechte und auf kindliche Anforderungen angepasste Produkte vorenthalten werden.
Die Jusos Saar fordern daher:
- Die intensive strukturelle und finanzielle Förderung der Erforschung und Herstellung kindgerechter Medizinprodukte.
- Die Erweiterung der EU Verordnung über Kinderarzneimittel um den Bereich Medizinprodukte (inklusive Schrittmacher, Defibrillatoren, Stents, Katheter, künstliche Herzklappen)
- Die Errichtung eines Ausschusses für pädiatrische Medizinprodukte analog zum „Peadiatric Comittee“, dem Ausschuss für Kinderarzneimittel der Europäischen Arzneimittel Agentur, um die Zulassung der Medizinprodukte zu steuern.

Beschluss

angenommen

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