A-7 Ein handlungsfähiger Staat als Antwort auf transformatorische Aufgaben – Schuldenbremsen abschaffen!

AntragstellerInnen: Saarbrücken-Land

Zur Weiterleitung an:

Juso-Bundeskongress, SPD Landesparteitag

Ein handlungsfähiger Staat als Antwort auf transformatorische Aufgaben – Schuldenbremsen abschaffen!

Forderung:
Wir fordern die Abschaffung respektive Änderung von Art. 109 Abs. 3. GG dahingehend, dass eine Begrenzung der möglichen staatlichen Kreditaufnahme 0,35% des BIPs übersteigen darf, solange diesen Krediten in mindestens gleichem Maße eine Erhöhung des öffentlichen Vermögens in Sachwerten oder die Instandhaltung öffentlicher Sachwerte im Bereich der Infrastruktur und Daseinsvorsorge gegenüberstehen. Weiterhin müssen unter absehbaren Umständen proaktive Investitionen des Staates zum Vorbeugen oder Mildern von nachteiligen Effekten auf Teile der Bevölkerung ermöglicht werden. Der reaktive Ansatz der aktuellen Regelung bei Naturkatastrophen etc. macht Sinn, ist jedoch auf langfristig absehbare Herausforderungen wie Klimaschutz, Energiepolitik, antizyklische Wirtschaftspolitik etc. nicht anwendbar und daher in diesen Fällen abzulehnen. Weiterhin fordern wir das SPD-geführte Finanzministerium dazu auf, alle zurzeit freien finanziellen Kapazitäten innerhalb dieser Regelung zu nutzen. Weiterhin fordern wir die Abschaffung der entsprechenden Regelung auf Länderebene.
Analyse:
Warum Keynes noch aktuell, aber mit der schwarzen Null nicht möglich ist
Seit der Agenda-Politik unter Schröder fundiert die deutsche Wirtschaft in groben Zügen auf vergleichsweise niedrigen Lohn- und Produktionskosten bei gleichzeitig hoher Produktqualität. Daraus resultiert ein enorm hoher Exportdruck an industriell gefertigten Waren, jedoch eine vergleichsweise geringe Binnennachfrage. Die aktuellen Umstände, die notwendige ökologische Transformation, eine Destabilisierung des weitgehend freien multilateralen Handels sowie die als Folge der Finanzkrise 2009 niedrigen durch die EZB festgelegten Leitzinsen führen aktuell zu einer absonderlichen Situation. Nach nahezu 10 Jahren des Aufschwungs, in denen seit 2015 das Dogma eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes gilt, bewegt sich die deutsche, exportorientierte Wirtschaft aufgrund eigener Verfehlungen (siehe Automobilindustrie), aber auch durch einen eskalierenden Handelskonflikt zwischen den USA und mehreren Staaten, auf eine Rezession zu. Hier wäre nach klassischer keynesiansicher Wirtschaftspolitik ein antizyklisches wirtschaftspolitisches Steuern notwendig. Dies ließe sich vor allem nachfrageorientiert, z.B. durch größere Konjunkturprogramme und Maßnahmen wie Kurzarbeiter*innengeld, darstellen. Eine Entlastung für größere Unternehmen ist kritisch zu sehen, da diese in der Vergangenheit steigende Gewinne weniger in Investitionen steckten sondern in eine Maximierung der Rendite für Aktionärinnen und Aktionäre. Problematisch ist, dass ein Konjunkturprogramm wie zur Finanzkrise von 2009 mit einem Volumen von ca. 50 Mrd. € nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nur schwer möglich ist. Weiterhin wäre bei stagnierenden Investitionen durch Firmen, einer geringen Binnennachfrage bei niedrigem Leitzins, einem ausgeglichen Staatshaushalt und einem enormen Außenhandelsüberschuss eine Entwertung des Geldes unausweichlich. Hierbei erweist sich der Euroraum als ironischer Glücksfall, da zulasten der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einiger süd- und osteuropäischen Partner eine Entwertung des Geldes verhindert wird, was zu einem stetig steigenden Exportüberschuss durch Niedriglohnpolitik führte. Jedoch führte dies in Kombination mit der innereuropäischen deutschen Austeritätshegemonie zur Befeuerung populistische Regierungen und zur Erosion demokratische Strukturen innerhalb der EU . Bereits aus wirtschaftlicher Notwendigkeit ergibt sich hierbei eine überfällige Abkehr vom ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine Lockerung der im GG verankerten Stabilitätskriterien.
Eine soziale und ökologische Transformation erfordert Investition in Infrastruktur
Die notwendige und drängende Modernisierung im Bereich der Energieerzeugungs- und Verteilinfrastruktur erfordert massive Investitionen staatlicherseits in kurzen Zeiträumen. Der hier notwendige Systemwechsel lässt sich nicht durch einen kleinen jährlichen Investitionsbetrag bewältigen und schon gar nicht durch einen, beispielsweise wegen einer Rezession, weiter eingeengten Bundeshaushalt bewerkstelligen. Aktuell kann der Staat nur reaktiv auf Katastrophen reagieren und weitergehende Mittel bereitstellen. Im Angesicht einer kommenden trägen Klimakatastrophe ist dieser jedoch finanziell nahezu handlungsunfähig. Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar und gefährdet auf fahrlässige Art und Weise die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen.
Infrastrukturinvestitionen vernichten kein Geld – sie erzeugen Gegenwerte
Investitionen in Infrastruktur sowie in deren Funktions- und Werterhalt erschaffen Sachwerte, die in Ihrer Funktion als Daseinsvorsorge der Allgemeinheit dienen und ihr nicht, durch das Ausgeben von Geld, schaden. Weiterhin zeigen einige Studien, dass je nach Berücksichtigung ökologischer Kosten Infrastrukturinvestitionen einen ROI-Faktor (return on Investment) im Bereich von 1,1 - 16 besitzen können und daher einen nicht zu unterschätzenden Mehrwert generieren. Die hierbei notwendigen Investitionssummen überschreiten die Leistungsfähigkeit privater Akteure, weshalb der Staat hier die originäre Aufgabe besitzt, dort tätig zu werden, was auch gleichzeitig eine Legitimation für natürliche infrastrukturelle Monopole liefert, die somit auch aus Gemeinwohlinteresse in staatlicher Hand verbleiben müssen.

Beschluss

geändert angenommen

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Änderungsanträge zu A-7

Nr Zeile AntragstellerInnen Text Begründung Status
A-7-1 1 Saarbrücken

Zeile 23 ergänze einen Punkt hinter “zu”
Zeile 26 streiche “lassen”

A-7-1 1 Saarbrücken

Zeile 23 ergänze einen Punkt hinter “zu”
Zeile 26 streiche “lassen”

A-7-14 14 UB Saarpfalz

Punkt am Satzende fehlt und sollte ergänzt werden.

A-7-23 23 UB Saarpfalz

Seite 13, Zeile 23 ergänze einen Punkt hinter “zu”
Seite 13, Zeile 26 streiche “lassen”

Änderungsantrag zu A-7 erstellen

Betrifft die Antragszeile


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AntragstellerInnen


(wird nicht veröffentlicht)
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