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I-2 Asylrecht verteidigen – Sichere Häfen gewährleisten

AntragstellerInnen: Saarlouis

Zur Weiterleitung an:

Juso-Bundeskongress, SPD Landesparteitag

Asylrecht verteidigen – Sichere Häfen gewährleisten

Wir brauchen eine Koalition an Nationalstaaten, die zivilisatorische und menschliche Lösungen wollen. Hierzu zählen die Mittelmeerländer Griechenland, Frankreich und Spanien, sowie Deutschland und andere Länder die eine gute Lösung wünschen. Um die im Mittelmeer geretteten Menschen bestmöglich in der EU aufnehmen und versorgen zu können, fordern wir von der EU betriebene Aufnahmelager in Lesbos, in Korsika, in Algeciras, in Ceuta, auf Malta und auf Korsika.
Das Ziel muss sein, das Recht auf Asyl zu bewahren, andererseits die Entscheidung wer Schutz braucht, schneller zu treffen und somit klar zu machen, dass diejenigen die keinen Schutz in der EU benötigen in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden können. Das Asylverfahren sollte wie es in den Niederlanden üblich ist, in kürzester Zeit (Monaten) abgeschlossen sein. Hierzu benötigt es in diesen Aufnahmelagern die Kapazität an Entscheidern, Dolmetschern und Richtern, sowie Verteidigern. Desweiteren muss gewährleistet bleiben, dass Revision gegen Entscheidungen eingereicht werden können und es Berufungsverfahren geben kann. Nur so kann auch ein ordentliches Verfahren stattfinden.
Deutschland verpflichtet sich, dass von deutschen NGOs gerettete Menschen, deren Asylanträge angenommen wurden von Deutschland aufgenommen werden.
Desweiteren soll sich die Koalition der Freiwilligen darum kümmern, dass es Angebote an die Länder der Menschen gibt, die keinen Schutz brauchen. Hiermit soll gewährleistet werden, dass die Heimatländer ihre Staatsbürger schnell zurücknehmen können und ihnen Perspektiven eröffnen können.
Forderungen:
• Sichere Häfen in Lesbos, Korsika, Algeciras, Ceuta, Malta
• Bewahrung des Rechts auf Asyl
• Asylverfahren nach niederländischem Vorbild in den Aufnahmelagern
• Genügend Entscheider, Dolmetscher, Richter, Verteidiger um ein ordentliches Asylverfahren durchführen zu können
• Berufungsverfahren
• Deutschland nimmt von deutschen NGOs gerettete Menschen auf, sobald das Aufenthaltsrecht bestätigt wurde
• Abgelehnte Asylsuchende müssen abgeschoben werden
• Für die Länder der Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sollen Angebote gemacht werden (bspw. Kooperationspartnerschaften, Visumserleichterungen)

Begründung:

erfolgt mündlich

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