A-12 Arbeit der Zukunft

AntragstellerInnen: Landesvorstand

Zur Weiterleitung an:

SPD Landesparteitag

Arbeit der Zukunft

Die Arbeitswelt unterliegt einem stetigen Wandel. Heute stellen Menschen andere Anforderungen an ihren Arbeitsplatz als noch vor wenigen Jahren. Um eine soziale Arbeitspolitik zu gestalten, müssen wir uns fragen, welche Anforderungen das sind. Im Mittelpunkt stehen dabei u.a. flexible Arbeitszeiten, ein moderner Arbeitsplatz, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und eine gute Arbeitnehmer*innenvertretung.
Anforderungen an den Arbeitsplatz
Durch die Digitalisierung werden viele Arbeitsschritte einfacher. Arbeit kann von so gut wie jedem Ort geleistet werden. Daraus ergibt sich, dass ein moderner Arbeitsplatz stärker nach den Wünschen der Arbeitnehmer*innen ausgestaltet sein muss. Es ist nicht mehr nur ein Ort, an dem man nur seine Arbeitszeit ableistet. Viele Arbeitgeber*innen sind bemüht eine Arbeitsatmosphäre zu schaffen, in der kreativ gearbeitet werden kann und sich jede*r Arbeitnehmer*in frei entfalten kann. Büros bestehen nicht mehr nur aus festen Arbeitsplätzen und einem Besprechungsraum. Thinktanks, Co-Working Spaces und Desk-Sharing gewinnen mehr und mehr an Bedeutung. Diese modernen Arbeitsplätze verändern auch die Strukturen in einem Betrieb. Arbeitsschritte werden unter mehr Verantwortlichen aufgeteilt, um möglichst jede*n Mitarbeiter*in einzubinden. So können auch die Transparenz und Akzeptanz von Wandel in einem Betrieb gesteigert werden. In Computersystemen werden Arbeitsschritte zeitlich vorgeplant und zugeteilt. Ziel ist es, die Arbeit so agil wie möglich zu gestalten. Daneben werden alte Hierarchien fast aufgelöst und von neuen abgelöst. Es gibt nicht mehr nur eine*n Chef*in, sondern Projektmanager*innen und Koordinator*innen. Es bestehen auch keine festen Teams mehr, die Arbeitnehmer*innen werden je nach Thema neu in Teams eingeteilt.
Miteinher geht dabei auch, dass Arbeitszeit flexibler gestaltet werden kann. Gerade im Dienstleistungssektor können Arbeitszeiten um eine Kernarbeitszeit mehr und mehr flexibel gestaltet werden. An Wichtigkeit gewinnt hier das Home-Office, bei dem die Arbeitszeit von zu Hause aus abgeleistet wird. Daraus folgt für Arbeitgeber*innen auch die Möglichkeit, dass sie tatsächliche Arbeitsplätze mehrfach zuteilen können, wie beim sog. Desk Sharing. Arbeitsprozesse können dadurch effektiver werden. Das setzt aber auch voraus, dass jeder Arbeitsplatz mit den gleichen Voraussetzungen gestaltet ist. Es muss möglich sein, von überall aus einem Betrieb auf gewünschte Dateien zugreifen zu können.
Das führt zur nächsten Anforderung, der ein moderner Arbeitsplatz genügen muss. Er muss an dem neusten Stand der Technik ausgerichtet sein. Die Grundlage muss dabei ein modernes Computersystem bilden. Dazu gehört auch eine stabile Internetverbindung. Am Arbeitsplatz muss eine moderne Kommunikation möglich sein. Viele Arbeitgeber*innen nutzen interne Chatsysteme, um ihren Mitarbeiter*innen die Kommunikation zu erleichtern. Das Ziel muss dabei auch sein, einen papierlosen Arbeitsplatz zu erreichen. Dazu tragen auch Cloudsysteme bei.
Klassischen Normalarbeitsverhältnisse rücken immer mehr in den Hintergrund. Viele Arbeitnehmer*innen haben nicht mehr nur einen Arbeitsvertrag gleichzeitig. Das hat verschieden Gründe. Das bietet Arbeitnehmer*innen mehr Flexibilität und eine geringere Abhängigkeit von einem*r Arbeitgeber. Für andere Arbeitnehmer*innen ist es aber eine Notwenigkeit, um einen ausreichenden Unterhalt zu erreichen. Das Armutsrisiko steigt durch solche Arbeitsverhältnisse. Das können wir nicht hinnehmen. Der Staat muss für die Absicherung der betroffenen Arbeitnehmer*innen Sorge tragen.
Zu dieser Flexibilität gehört auch der Wunsch nach einer geringeren Wochenarbeitszeit. Momentan ist eine 40-Stunden-Woche üblich. Jedoch belegen Studien, dass effektive Arbeit auch in einer kürzeren Zeit geleistet werden kann. So können kürzere Arbeitszeiten bei gleichem Lohn auch zur Zufriedenheit der Arbeitnehmer*innen beitragen. Solche Modelle müssen gefördert werden. Arbeitszeitreduzierung heißt auch Beschäftigungssicherung. Durch die Digitalisierung der Arbeitswelt wird es neben der Verlagerung von Arbeit in andere Branchen auch dazu kommen, dass Beschäftigung verloren geht. Dies betrifft sowohl den klassischen Industriesektor, den Dienstleistungsbereich als auch das Handwerk. Um nun die Menschen in Beschäftigung und nicht in Sozialsicherungssystemen gefangen zu halten, kann die Diskussion um eine Arbeitszeitreduzierung ein wirksames Instrument sein.
Zudem arbeiten immer mehr Frauen in Vollzeitbeschäftigung. Unterschiede in der Bezahlung von Männern* und Frauen* sind immer noch deutlich sichtbar. Eine moderne Arbeitswelt darf das nicht hinnehmen. Jede*r soll für gleiche Arbeit gleich bezahlt werden. Deshalb fordern wir ein Equal-Pay-Gesetz, welches die gleiche Bezahlung vom ersten Tag an garantiert. Diese Entwicklung erhöht auch die Anforderungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Für Frauen soll die Entscheidung für eine Vollzeitarbeitsstelle nicht die Entscheidung gegen eine Familie bedeuten. Kinderbetreuungsangebote müssen verbessert werden. Es ist immer noch so, dass mehr Frauen Elternzeit beanspruchen. Denn vor allem Männer fürchten Lohneinbußen und sinkende Karrierechancen. Die Akzeptanz einer gleichberechtigten Elternzeit muss bei Arbeitgeber*innen erhöht werden.
Anforderungen an den Arbeitnehmer*innenschutz
Aus diesen Anforderungen, die heute an einen Arbeitsplatz gestellt werden, resultieren aber auch Gefahren. Der Arbeitnehmer*innenschutz rückt hinter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit zurück. So ist es für eine*n Arbeitnehmer*in praktisch von zu Hause aus zu arbeiten. Einfach mal so beim Frühstück eine Arbeitsmail kontrollieren und beantworten. Das ist simpel und dauert in der Regel nicht lang. Es kann aber schwer sein bei flexiblen Arbeitszeitmodellen die genaue Arbeitszeit zu ermitteln, da man sich nicht an einem Terminal zentral einloggt. In manchen Modellen loggt man sich online in ein vom Arbeitgeber*in bereitgestelltes System ein. Dieses System registriert die Zeit, die man am Arbeitscomputer verbringt. Zeiten, in denen das System inaktiv ist, werden nicht als Arbeitszeit gewertet, dabei wird nicht registriert, ob man ein längeres Telefonat für die Arbeitsstelle führt oder wirklich etwas anderes macht. Deshalb müssen Arbeitszeiterfassungssysteme an diese Herausforderungen angepasst werden. Mitte des Jahres 2019 hat der EuGH diese Pflicht den Arbeitgeber*innen auferlegt. Sie sind den Arbeitnehmer*innen strukturell überlegen und müssen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen verlässliche Systeme zur Zeiterfassung bereitstellen.
Die Möglichkeit, dass man am Frühstückstisch seine Mails checken kann, birgt aber auch noch die Gefahr, dass man zu jeder Zeit erreichbar scheint. Arbeitnehmer*innen müssen das Recht auf Nichterreichbarkeit haben. Zu einem effektiven Arbeitsschutz gehört, dass es ausreichende Pausen gibt. Das muss auch im Home-Office gelten. Bevor sich ein*e Mitarbeiter*in dazu entscheidet im Home-Office zu arbeiten, müssen ausreichende Aufklärungsgespräche von Seiten des Arbeitgebers ausgeführt werden.
Daneben erhöhen Programme, in denen Aufgaben zugeteilt werden und die daran verbrachte Arbeitszeit kontrolliert werden kann, den Druck auf Arbeitnehmer*innen. Effektivität steht im Vordergrund für die Arbeitgeber*innen. Dabei darf die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen nicht vergessen werden. Denn nur gesunde Menschen können ihr volles Potenzial entfalten. Dabei gilt das gleiche, wie beim Home-Office. Klare Pausenregelungen und eine transparente Zeiterfassung sind essentiell. Es müssen Programme gefördert werden, die der Überforderung von Arbeitnehmer*innen vorbeugen und sie frühzeitig entdecken.
Bei all den Anforderungen, die an einem modernen Arbeitsplatz gestellt werden können, darf aber nicht vergessen werden, dass ein solcher Wandel nicht in jeder Branche möglich ist. Diese Branchen, wie z.B. das Handwerk, dürfen aber nicht zurückstecken. Sie sind von großer Bedeutung für die Gesellschaft. Deshalb müssen Programme gefördert werden, die das Handwerk zukunftsfähig und sicher gestalten.
Wird ein Arbeitsplatz in der oben beschriebenen Weise umgestaltet, dann ist es wichtig, dass der*ie Arbeitgeber*in die Arbeitnehmer*innen frühzeitig und kontinuierlich informiert. Betriebliche Mitbestimmung muss gesichert werden. So wird die Akzeptanz der Maßnahmen gefördert. Denn flexible Arbeitsplatzmodelle wie Desk-Sharing erfordern auch eine Anpassung des*r Arbeitnehmer*in.
Durch den Wandel des Arbeitsplatzes wird es aber auch Arbeitnehmer*innen geben, die den Wandel nicht mitgehen können. Sei es, weil sie nicht die technischen Fähigkeiten haben, sie nicht bereit sind, sich den Anforderungen anzupassen, oder ihr Arbeitsplatz komplett wegfällt. Dem kann man mit einem guten Weiterbildungssystem zwar vorbeugen, jedoch werden immer Arbeitnehmer*innen aus dem System herausfallen. Für diese Personen muss eine ausreichende Absicherung existieren. Unser Sozialsystem darf diese Menschen nicht schutzlos stellen.
Um einen hinreichenden Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte zu gewährleisten, muss es eine funktionierende Arbeitnehmer*innenvertretung im Betrieb geben. Wir fordern deshalb die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Bildung von Betriebsräten darf nicht durch die Arbeitgeber*innen verhindert werden können. Die Betriebsratsmitglieder müssen für ihre Aufgaben freigestellt werden. Da sich die Anforderungen an Arbeitnehmervertreter*innen gewandelt haben, wollen wir in einen Diskussionsprozess mit Gewerkschaften und Interessenvertreter*innen treten, um eben jene neuen Anforderungen an den Gesetzgeber festzustellen und diese im Zuge einer möglichen Reform mit ein zu bringen.
Anforderungen an (Weiter-)Bildung
Ein soziales Arbeitssystem fordert auch gleiche Bildungschancen für alle. Deshalb fordern wir die Lehrmittelfreiheit an Berufsschulen. Die Arbeitnehmer*innen müssen die Schulbuchkosten übernehmen. Zu einer guten Bildung gehört auch eine moderne Ausstattung der Berufsschulen. Nur so kann eine Ausbildung auf dem Stand der Technik garantiert werden.
Neben den Lehrmitteln muss aber auch der Lehrplan modernen Anforderungen genügen. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung muss den Anforderungen der heuteigen Zeit genügen. Dazu gehört nicht nur die Vermittlung der berufsspezifischen Fähigkeiten. Daneben werden immer mehr allgemeine Fähigkeiten, wie Personalführungs- und Medienkompetenz gefordert.
Dieses Jahr wurde das Berufsbildungsgesetz (BBiG) reformiert. Hervorzuheben ist dabei, dass die Teilzeitausbildung erweitert wurde. Jetzt ist es allen Auszubildenden möglich ihre Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Vorher war das nur unter Vorliegen eines berechtigten Interesses für Auszubildende möglich, die z.B. Angehörige pflegten. Wir fordern aber noch weitergehende Reformen. So müssen viele Auszubildende noch nach einem halben Schultag in den Ausbildungsbetrieb, da der Tag nicht als voller Arbeitstag gewertet wird. Das muss geändert werden. Wir fordern weiter, dass Auszubildende einen Anspruch auf einen Tag Freistellung vor Prüfungstagen haben.
Ein großer Fortschritt ist die Zahlung der Mindestausbildungsvergütung ab dem Jahr 2020. Jeder Auszubildende erhält dann 515€ ab dem ersten Lehrjahr. Das kann aber nur ein Anfang sein. Die Mindestausbildungsvergütung muss erhöht werden. Wir schließen uns den Forderungen der Gewerkschaftsjugenden an, diese auf 660 € zu erhöhen (80% der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung). Wir sprechen uns gegen eine Öffnungsklausel aus, die es ermöglicht in Tarifverträgen eine geringere Ausbildungsvergütung festzulegen.
Immer mehr an Bedeutung gewinnt auch das duale Studium. Die Regelungen des BBiG sind aber nicht darauf anwendbar. An dieser Stelle muss der Anwendungsbereich erweitert werden. Es darf keine Zwei-Klassen-Ausbildung geben. Die Möglichkeit eines dualen Studiums muss gefördert werden.
In diesem Zusammenhang muss das Ansehen der Ausbildung schon in der Schule gesteigert werden. Die Attraktivität von Ausbildungsberufen muss gesteigert werden. Das kann man erreichen, indem Schulen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und Berufsinformationszentren über Ausbildungsmöglichkeiten informieren. Eine umfassende schulische Bildung darf nicht nur auf das Erreichen eines Hochschulabschlusses ausgerichtet sein. Dazu gehört aber auch, dass schon in der Schule Kompetenzen vermittelt werden, die später hilfreich sind. So rücken Medienkompetenz und Gesprächskompetenz immer mehr in den Mittelpunkt.
Bildung im Beruf hört aber nicht nach der Ausbildung auf. Wir setzen uns dafür ein, dass jede*r Arbeitnehmer*in die Möglichkeit bekommt, sich weiterzubilden. Als Leitbild gilt dabei das lebenslange Lernen. Das saarländische Bildungsfreistellungsgesetz billigt Arbeitnehmerinnen dazu sechs Tage Bildungsurlaub zu, wovon aber nur zwei freigestellt werden können. Weitere Tage müssen die Arbeitnehmer*innen mit eigener Freizeit ausgleichen. Das ist in anderen Bundesländern anders. Dort besteht ein Freistellungsanspruch von fünf Tagen. Rheinland-Pfalz unterstützt kleinere und mittlere Unternehmen bei der Lohnfinanzierung, wenn sie ihren Arbeitnehmer*innen Bildungsurlaub gewähren. Wir fordern deshalb eine Unterstützung der saarländischen Wirtschaft in dieser Weise.
Anforderungen an die Arbeitnehmer*innenvertretung
Durch die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeit, entstehen neue Formen der Arbeit. Für gerade kleine Gruppen gibt es keine ausreichende Arbeitnehmer*innenvertretung. Es besteht die Gefahr, der Zersplitterung in der Vertretung. Deshalb muss die Solidarität unter den Arbeitnehmer*innen wieder in den Vordergrund gerückt werden. Die Arbeitnehmer*innenbewegung muss wieder eine Gesellschaftsbewegung werden. Nur so können gesellschaftliche Ungleichheiten besser angeprangert werden und aufgelöst werden. Mit einer gesteigerten Solidarität ist es auch nicht mehr möglich, einzelne Arbeiter*innengruppen gegeneinander auszuspielen.
Alles in allem muss sich unser Verständnis von Arbeit an den Wandel der Anforderungen daran anpassen. Ohne dieses Verständnis können wir keine sozial-gerechte Arbeitswelt gestalten. Im Mittelpunkt sollte immer der Mensch stehen und nicht die Wirtschaftlichkeit eines Betriebs.
Die Landeskonferenz der Jusos Saar fordert:
- Entwicklung von Zeiterfassungssystemen, die auf flexible Arbeitszeitmodelle anwendbar sind
- Einführung eines Equal-Pay-Gesetzes
- Förderung von Programmen, die der Überforderung von Arbeitnehmer*innen vorbeugen und sie frühzeitig entdecken
- Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen durch den Arbeitgeber*in bevor sich ein*e Mitarbeiter*in für das Home-Office entscheidet
- Förderung von Arbeitszeitmodellen wie z.B. einer 35-Stunden-Woche
- Das Handwerk muss zukunftsfähig und sicher gestaltet werden,  u.a. durch Veränderung der Vergaberechte und Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Hinreichende Absicherungssysteme für Arbeitnehmer*innen, die nicht mit dem Wandel Schritt halten können
- Diskussionsprozess mit Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften zu einer möglichen Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
- Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes zur Förderung der Bildung von Betriebsräten
- Lehrmittelfreiheit an Berufsschulen
- Anpassung der Lehrpläne für Berufsschulen an die Anforderungen der heutigen Zeit, wie die Vermittlung von Personalführungs- und Medienkompetenz
- Einen Anspruch von Auszubildenden auf einen Tag Freistellung vor Prüfungstagen
- Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 660€
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des BBiG auf dual Studierende
- Zusammenarbeit von Schulen mit Berufsinformationszentren zur Steigerung der Attraktivität von Ausbildungsberufen
- Reform des saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz, insb. § 3 Abs. 1 SBFG, der Anspruch, Dauer und Entgeltlichkeit regelt. Wir fordern einen uneingeschränkten Anspruch auf sechst Tage Freistellung ohne eigenen Anteil arbeitsfreier Zeit.
-Einen Anspruch von Auszubildenden und dual Studierenden auf einen Tag Freistellung vor Prüfungstagen
- die Unterstützung kleiner und mittelständiger Unternehmen durch das Land bei der Lohnfortzahlung bei Bildungsurlaub der Arbeitnehmer*innen
-Ausweitung der Montanmitbestimmung auf alle Industriezweige.

 

Beschluss

geändert angenommen

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Änderungsanträge zu A-12

Nr Zeile AntragstellerInnen Text Begründung Status
A-12-1 1 Saarbrücken

Zeile 82 ersetze “Handwerk. Dürfen” durch “Handwerk, dürfen”
Zeile 107 ersetze “heuteigen” durch “heutigen”

A-12-82 82 UB Saarpfalz

Seite 22, Zeile 82 ersetze “Handwerk. Dürfen” durch “Handwerk, dürfen”
Seite 23, Zeile 107 ersetze “heuteigen” durch “heutigen”

A-12-154-155 154-155 Kreisverband Saarlouis

Ersetze durch “Förderung von Programmen, die in Zusammenarbeit mit den Betriebsräten der Überforderung von Arbeitnehmer*innen vorbeugen und sie frühzeitig entdecken.“

A-12-159 159 Saarlouis

Ergänze in Zeile 159: “, u.a. durch Veränderung der Vergaberechte und Verbesserung der Arbeitsbedingungen.“

A-12-164 164 KV Neunkirchen

Füge ein hinter Z. 164 einen neuen Spiegelstrich: “Ausweitung der Montanmitbestimmung auf alle Industriezweige.“

A-12-168 168 Kreisverband Saarlouis

Ersetze die Zeile durch “Einen Anspruch von Auszubildenden und dual Studierenden auf einen Tag Freistellung vor Prüfungstagen.“

Änderungsantrag zu A-12 erstellen

Betrifft die Antragszeile


Bitte trage in das Feld „Betrifft die Antragszeile“ nur die erste Zeile ein, die von deinem Änderungsantrag betroffen ist (wenn z.B. die Zeilen 123 bis 140 ersetzt werden sollen, schreibe nur 123 in das Feld). Der eigentliche Änderungsantrag gehört – mit allen Zeilennummern ganz normal ins Textfeld. Im oberen Beispiel also: “Ersetze Zeile 123 bis 140 durch Blablub…”. Also nochmal: Das Feld “Betrifft die Antragszeile” dient nur technischen Zwecken. Die Angabe wird nicht auf den Änderungsanträgen abgedruckt! Das Antragstool kann aber nur gut funktionieren, wenn ihr diese Angabe macht.

AntragstellerInnen


(wird nicht veröffentlicht)
(wird nicht veröffentlicht)

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